Motorrad-Führerschein
Ab dem 19.01.2013 gelten neue Führerscheinklassen Für mehr Infos fragt bitte direkt in meiner Fahrschule Maus nach.
Führerscheinklasse AFahrzeugart:Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit , Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW Mindestalter:20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb Bei zweijährigen Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss:AM, A1, A2
Führerscheinklasse A2Fahrzeugart:Krafträder mit Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg Mindestalter:18 Jahre Bei zweijährigen Vorbesitz der Füherscheinklasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss:AM, A1, A2 |
Führerscheinklasse A1Fahrzeugart:Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum max. 125 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 11 kW/15 PS, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW Mindestalter:16 Jahre Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt Einschluss:AM
Führerscheinklasse AMFahrzeugart:Zweirädrige, Dreirädrige & Vierrädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW/15 PS Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg Einschluss:Keine Mindestalter: 15 Jahre Zusammenfassung der „alten“ Führerscheinklassen M und S |